Der Miteigentumsanteil ist ein Anteil  an dem Grundstück und Gebäude der Eigentümergemeinschaft.  In der Regel werden die Anteile in  1.000stel angegeben, bei größeren Objekten in 10.000stel. Nach dem Mieteigentumsanteil richten sich in der Regel auch die Kostenanteile und Stimmrechte.